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Mindestinhalte für Allgemeine Versicherungsbedingungen

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Im § 10 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) werden die Mindestinhalte für Allgemeine Versicherungsbedingungen festgelegt. Dabei ist es den Versicherungsunternehmen freigestellt, noch weitere Tatbestände in ihre AVB aufzunehmen. Aber es ist zu berücksichtigen, dass die folgenden Punkte enthalten sein müssen: 

  • Fälligkeit, Umfang und Art der Versicherungsleistungen 
  • Versicherte Ereignisse 
  • Fälligkeit der Prämien sowie die Rechtsfolgen im Falle eines Verzuges 
  • Gestaltungsrechte des Versicherungsnehmers und des Versicherers 
  • Bei Versäumnis von Fristen entsprechende Informationen zum Verlust von Ansprüchen 
  • Maßstäbe und Grundsätze zur Überschussbeteiligung 
  • Gerichtsstände im Inland 
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