Der Versicherer hat die Pflicht, den Versicherungsnehmer über das Rücktritts- und Kündigungsrecht zu informieren, wenn es zu einer Verletzung der Anzeigepflicht gekommen ist. Die Belehrung muss rechtzeitig bzw. zu einem Zeitpunkt erfolgen, der es dem Versicherungsnehmer noch gestattet, seine Anzeigepflicht zu erfüllen, sollte es bis dahin noch nicht der Fall gewesen sein.
Von seinem Rücktritts- oder Kündigungsrecht muss das Versicherungsunternehmen bis einen Monat nach Vertragsschluss unter Angabe von Umständen zur Geltendmachung Gebrauch machen. Nach 5 Jahren erlöschen die Rechte des Versicherers. Das gilt nicht für Versicherungsfälle, die innerhalb dieses Zeitraums aufgetreten sind. Die Frist verlängert sich auf 10 Jahre im Falle einer arglistigen Täuschung.
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