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Überschussbeteiligung

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Die Kunden der Versicherungsunternehmen müssen an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt werden. Die Versicherer in Deutschland sind dazu gesetzlich verpflichtet und sind strengen Regeln unterworfen. Egal welche Art der Lebensversicherung der Kunde hat, die Überschussbeteiligungen müssen an sie weitergereicht werden. Dadurch können auch die Versicherungsnehmer in den Genuss der Gewinnbeteiligung kommen, die eine Risikolebensversicherung ohne Kapitalaufbau haben. Dabei wird diese Gewinnbeteiligung meist mit den Beiträgen verrechnet. 

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