Die Gehaltsumwandlung wird vorgenommen, um eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Dabei schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Renten- oder kapitalbildende Lebensversicherung ab. Zum Einsatz in kleineren Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern kommt meistens die Direktversicherung. Wenn die Pensionskasse oder die Pensionsfonds für die betriebliche Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehen, haben die Arbeitnehmer das Recht auf eine Direktversicherung. Der Arbeitgeber trifft dabei jedoch die Auswahl über den Anbieter.
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