Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) handelt es sich um eine Zusage des Arbeitgebers, Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod für seine Mitarbeiter zu gewähren. Im "Drei-Säulen-Modell" der Altersvorsorge stellt die bAV die zweite Säule dar. Durch den Gesetzgeber sind fünf Durchführungswege der bAV festgelegt worden.