Es kann eine Rentengarantiezeit für die Sofortrente vereinbart werden. Dabei wird dann über die vertragliche festgelegte Dauer keine Leibrente, sondern eine Rente gezahlt, die vom Überleben des Versicherungsnehmers unabhängig ist. Wenn der Versicherungsnehmer vor Ende der Garantiezeit verstirbt, erhalten die Familie oder andere Hinterbliebene weiterhin die Rente. Wenn er diesen Garantiezeitraum überlebt, wird eine Leibrente gezahlt.