Mögliche Sondervereinbarungen, die bei einer Rentenversicherung abgeschlossen werden kann, ist die Rentengarantiezeit. Sie garantiert dem Versicherungsnehmer bzw. einer von ihm bestimmten Person, die Rentenzahlung für einen vorher festgelegten Zeitraum. Auch wenn der Versicherungsnehmer selbst früher verstirbt, wird die Rente ausgezahlt.