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Novation

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Werden wesentliche Veränderungen an einem bestehenden Lebensversicherungsvertrag vorgenommen, spricht man von einer Novation. Diese Vertragsänderungen werden als Neuabschluss angesehen, was z.B. zu einer anderen steuerlichen Behandlung führen kann. 

In der aktuellen Rechtsprechung werden verschiedene Fälle einer Novation beschrieben: 

1.) Verkürzung der Laufzeit: Wenn der Vertrag vor dem Ablauf von 12 Jahren verkürzt wird, kann dies zu einem Verlust der steuerlichen Vorteile führen. Zu Nachteilen bei der Besteuerung kann es auch kommen, wenn eine Restlaufzeit von weniger als 12 Jahren bleibt.  

2.) Verlängerung der Laufzeit: Anstieg der garantierten Ablaufleistung bei gleichen Beiträgen.  

3.) Dynamisierung und Beitragserhöhungen: Eine nachträglich eingefügte Dynamisierung sowie eine nicht vor Vertragsschluss vereinbarte Beitragserhöhung können zu einer Novation führen. Bei der Dynamisierung handelt es sich um eine sukzessive Anpassung der Beiträge analog zum aktuellen Inflationsniveau. Die Beiträge steigen also langsam Jahr für Jahr an.  

4.) Zuzahlungen: Wird die Laufzeit durch eine Zuzahlung verkürzt oder die Versicherungsleistung erhöht, kann daraus eine Novation resultieren. Voraussetzung ist, dass die Mindestlaufzeit von 12 Jahren unterschritten wird oder es bei den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu wesentlichen Änderungen kommt.  

5.) Wiederinkraftsetzung: Wird ein Lebensversicherungsvertrag, der mehr als zwei Jahre ruhte, wieder in Kraft gesetzt, so wird auch das als Novation angesehen.  

Die steuerliche Vorzugs- bzw. Besserbehandlung werden dann durch eine Novation gefährdet. Vor einer Vertragsänderung bei sich verändernden Lebensumständen, z.B. Heirat oder Nachwuchs, sollte ermittelt werden, ob für eine Novation die Voraussetzungen im Sinne der Steuergesetzgebung dadurch erfüllt werden.  

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