Bei einer Renten- oder kapital bildende Lebensversicherung ist die vertraglich geregelte Versicherungssumme garantiert. Diese Versicherungssumme berechnet sich aufgrund der Sparbeiträge, sowie der zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses geltenden Mindestverzinsung, die auch Garantiezins genannt wird. Die monatlich eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten für versicherte Risiken, z.B. Todesfallrisiko, sowie Vertriebs- und Verwaltungskosten ergeben den Sparanteil.
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