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2018 bringt mehr Transparenz in die Lebensversicherung

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
2. August 2019

Verbraucher können sich freuen. Eine neue EU-Richtlinie beziehungsweise deren aktuelle Umsetzung in deutsches Recht stärkt ihre Rechte und sorgt unter anderem für mehr Transparenz. Laut der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) müssen Versicherungsmakler, -berater und Anbieter sonstiger Versicherungsvertriebsformen zukünftig zum Beispiel offenlegen, wer sie vergütet und diese Vergütung genau aufschlüsseln. Der Verbraucher soll sich also selbst ein Bild davon machen können, wie abhängig bzw. unabhängig die Beratung wirklich ist. Zusätzlich bringt die Richtlinie neue Beratungspflichten. So müssen Vermittler mindestens einmal im Jahr ihre Kunden in einer Standmitteilung unter anderem über Risiken und Kosten der abgeschlossenen Lebensversicherung informieren. Lesen Sie hier, was Sie als Verbraucher von der neuen Transparenz erwarten können.

2018 bringt mehr Transparenz in die Lebensversicherung

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD wurde am 7. Juli 2017 vom Bundesrat verabschiedet. Obwohl die IDD, also die Gesetzesänderungen, bereits am 23.02.2018 in Kraft getreten sind, wird eine endgültige Verordnung erst im Frühsommer erwartet. Aktuell läuft also eine Übergangszeit.

Die IDD soll dafür Sorge tragen, dass Versicherungsberater und -vermittler, die provisionsbasiert arbeiten, vorrangig im Interesse des Versicherten und nicht hauptsächlich honorar- oder provisionsorientiert arbeiten. Eines ist klar: Zukünftig müssen Versicherungsvermittler, -makler etc. noch deutlicher über ihre Vergütung sprechen. Bisher wurde es in der Regel so gehandhabt, dass die anfallenden Abschlusskosten, Verwaltungskosten etc. für Lebensversicherungen etwas versteckt in die monatliche Beiträge eingepreist wurden. Viele Versicherte haben sich in den jährlichen Mitteilungen gewundert, warum ihre Lebensversicherung noch so wenig Kapital aufgebaut hat.
Mit der Umsetzung der IDD soll das mit unterschiedlichen Maßnahmen verändert werden.

Transparente Beratung – Was sich für Versicherte verbessert

Besonderes Augenmerk legt die Reform auf die ausgeweiteten Informations- und Beratungspflichten der Versicherungsmakler, -vermittler etc. Diese Informationen sind dem Versicherten regelmäßig beziehungsweise mindestens jährlich zur Verfügung zu stellen.

Erstinformation

Butter bei die Fische. Schon beim ersten Beratungsgespräch muss der Vermittler dem Kunden gegenüber seinen Status offenlegen. Er muss also offenbaren, ob er als Versicherungsmakler, Versicherungsvermittler mit Erlaubnis, Versicherungsberater etc. tätig ist. In dem Zusammenhang muss auch deutlich werden, woher er seine Vergütung bezieht: ob er also im Namen eines Versicherungsunternehmens arbeitet und von diesem vergütet wird, ob er unabhängig arbeitet und der Kunde die Leistungen allein trägt oder ob es sich um eine Mischkalkulation handelt. Zur Erstinformation gehört weiterhin, ob es sich um eine reine Vermittlung handelt oder ob der Makler gleichzeitig auch berät.

Zukünftig soll auch die Honorarberatung noch mehr gestärkt werden. Das bedeutet, dass die Beratung und die eigentliche Versicherungsleistung getrennt voneinander berechnet werden und der Versicherte genau sieht, welche Kosten er wofür ausgibt. Das heißt auch, dass der Versicherte durch die auf diesem Wege garantierte unabhängige Beratung auch wirklich die besten Optionen angeboten bekommt. Versicherungsexperten wie LVoptimal.de beraten Sie vollkommen unabhängig zu Ihrer Lebensversicherung, weil sie nicht an Versicherungsunternehmen durch Provisions- bzw. Courtagezahlungen gebunden sind. Auf dieser Basis kann die Beratung vollständig an den Interessen und Bedürfnissen des Versicherten ausgerichtet sein.

Aufklärungspflicht

Hier wird es besonders interessant für die Versicherten. Vermittler müssen nämlich zukünftig genau aufschlüsseln, welche Vergütungen und sonstige Kosten und Gebühren anfallen und wie sich diese auf die Rendite auswirken. Aufklärungspflicht: Jährliche Standmitteilungen ab 1. Juli 2018

Lebensversicherer müssen ihren Kunden deutlich mehr Kostendetails offenlegen als bisher. Mindestens einmal jährlich erhält der Versicherte zu seiner Lebensversicherung eine sogenannte Standmitteilung mit folgenden Pflichtangaben:

Aufklärungspflicht: Informationsblätter für neue Produkte

Die neue Transparenz kommt selbstverständlich auch Neukunden zugute. So wird es ab 2018 Pflicht, dass im Beratungsgespräch übersichtliche und aussagekräftige Informationsblätter für die unterschiedlichen Produkte im Bereich Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen herausgegeben werden. Die Versicherungsmakler, -berater etc. haben hier noch eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2018, um entsprechende Vorlagen zu entwickeln und in ihre Beratungsabläufe zu integrieren. Auf maximal drei DIN-A4-Seiten sollen die Informationsblätter zu folgenden Punkten Auskunft geben:

  • Versicherungsleistungen (Art und Umfang)
  • Laufzeit
  • Kosten
  • Risiken
  • Anlagestrategie
  • Prognosen zur Entwicklung des Vertrages

Aufklärungspflicht: Ertragslage der Lebensversicherer

Damit auch die Versicherten einen Einblick in die aktuelle Finanzstärke ihrer Versicherer gewinnen können, müssen die Versicherungsunternehmen jedes Jahr bis Ende September auf ihrer Webseite Angaben über ihre Ertragsquellen machen. Darunter fallen Aufstellungen zu der Höhe der Gewinnbeteiligung der Kunden oder darüber, in welchen Bereichen überhaupt Gewinne erzielt werden. Einen guten Überblick über die Wirtschaftlichkeit erhält der Versicherte mit der Gegenüberstellung der aktuellen Erträge der Kapitalanlagen zu den Rechnungszinsanforderungen.

Beratungsprotokoll

Was bei der Beratung im Bereich Finanzanlageprodukte bereits Standard ist, soll auch bei Versicherungsanlageprodukten eingeführt werden. Bereits jetzt ist Pflicht, dass ein ausführlichere Beratungsdokumentation angefertigt werden muss. Makler und Vermittler müssen ihre Kunden nicht nur detaillierter befragen (Fragepflichten) – etwa zu finanziellen Verhältnissen und Möglichkeiten sowie zu Anlagewünschen, zu Kenntnissen und Erfahrungen und zur Risikotoleranz – sondern das Gespräch auch umfangreicher dokumentieren, was auch im Haftungsfall als vorzeigbarer Beweis gilt und Streitfragen vorbeugen beziehungsweise schlichten hilft.

Beschwerdemanagement

Versicherungsvermittler müssen ihre Kunden zukünftig auch darüber beraten können, an wen bzw. welche Stelle sie sich im Streitfall wenden können. Außerdem müssen sie den Versicherten stets über den aktuellen Stand bei einer Beschwerde Auskunft geben können.

Weiterbildung und Qualifikation

Auch in puncto Qualitätssicherung bringt die IDD Verbesserungen auf den Weg. Es muss sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter eine entsprechende fachliche Qualifikation aufweisen, was durch die Sicherstellung von z. B. Qualifikations- und Weiterbildungsanforderungen bestätigt und regelmäßig überprüft werden kann. Die Pflicht zur Teilnahme an Fortbildungen betrifft nicht immer nur die eigentlichen Berater, sondern im Prinzip alle, die in der Praxis Auskunft zu einem Versicherungsprodukt geben – also auch zum Beispiel Call-Center-Angestellte im Online-Direktvertrieb. Als Umfang für Weiterbildungen werden mindestens 15 Stunden jährlich genannt – allerdings gibt es hier Abstufungen

Überblick – Die wichtigsten Änderungen durch die IDD (2018):

  • Strikte Trennung von Beratung auf Honorar- und Provisionsbasis
  • Erweiterte Aufklärungspflicht: z. B. jährliche Standmitteilung, zusätzliches Informationsblatt zu jedem Produkt, Ertragslage
  • Fragepflichten und Beratungsprotokoll für persönliche Beratungen
  • Verpflichtende Fortbildungen: mindestens 15 Stunden pro Jahr
  • Beschwerdemanagement

Fazit

Für die Versicherungsbranche kommen mit der IDD viele Änderungen und Anforderungen zu, die zu deutlichen Verbesserungen für die Versicherten führen – unabhängig davon, ob sie langjährige Kunden sind und nun mehr Informationen zu ihrem Produkt erhalten oder ob sie Neukunden sind, die sich auf der Basis von transparenten Informationen für ein Produkt entscheiden können – und auch die Beratungsleistung besser beurteilen können.
Dank der neuen Pflichtangaben und Transparenzverordnungen können sich Lebensversicherte zukünftig ein besseres Bild vom Zustand ihrer Lebensversicherung respektive Altersvorsorge machen. Für Durchblick sorgen detailliertere jährliche Standmitteilungen und zusätzliche Informationen zur Eignung sowie den Risiken und Kosten der Versicherungsanlageprodukte.