Der Deckungsstock bzw. das Sicherheitsvermögen dient in erster Line der Absicherung von Versicherungsnehmern, damit deren Ansprüche, im Falle einer Insolvenz des Versicherungsunternehmens, aus dem Sicherheitsvermögen befriedigt werden können. Ein Treuhänder überwacht das Sicherheitsvermögen und muss auch jeder Verfügung dieses Vermögens zustimmen. Auszahlungen bzw. Entnahmen sind nur dann möglich, wenn ein Vermögensgegenstand mit gleichem Wert dem Sicherheitsvermögen zugeführt wird.
Aus folgenden Positionen wird die Höhe des Sicherungsvermögens zusammengesetzt:
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