Das Sicherheitsvermögen, ein Teil der Aktiva von Versicherungsunternehmen, mit dem die Ansprüche von Versicherungsnehmer im Falle einer Insolvenz gesichert sind, nennt man Deckungsstock. Nach europäischem Recht ist das Einrichten des Sicherheitsvermögens Pflicht für Versicherungsunternehmen. In Deutschland wurde Anfang 2004 der Deckungsstock durch das Sicherheitsvermögen abgelöst, da die Vorschriften ähnlich waren. Beide Begriffe werden heute meist synonym verwendet.
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