Die Solvency II-Richtlinien verfolgen, ähnlich wie die von Basel II, ein 3-Säulen-Ansatz. Die erste Säule widmet sich dem Minimumsolvenzkapital und bestimmte dessen Höhe, die Mindestkapitalanforderung, die Höhe des Zielsolvenzkapitals, sowie die Solvenzkapitalanforderungen im Verhältnis zu abrechnungsfähigen Eigenmitteln (Solvenzkapital in Solvency I).
Das Risikomanagementsystem wird in der zweiten Säule behandelt, in dem qualitative Anforderungen, z.B. die Qualifikation von Vorständen, enthalten sind.
Die dritte Säule betrifft die Berichterstattungspflichten, die sich auf die Berichtspflichten der zuständigen Aufsichtsbehörden beziehen und auf die zu veröffentlichen Angaben. Dadurch soll eine enge Anbindung an bereits bestehende Berichtspflichten, sowie an die International Financial Reporting Standards (IFRS), gewährleistet werden.
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