Die grundlegende Reform des Versicherungsaufsichtsrechts durch das Projekt der EU-Kommission wird unter dem Begriff Solvency II geführt. Dabei sollen vor allem Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung berücksichtigt werden, wobei diese Richtlinie bislang noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist. So werden die bisherigen Regelungen angewendet, die als Solvency I bezeichnet werden. Im Juli 2007 wurde bereits der Vorschlag für die Rahmenrichtlinie von Solvency II von der Europäischen Kommission vorgelegt. Die Unterhändler von 27 Mitgliedsstaaten konnten sich bis zum April 2009 auf die neuen Regeln für Eigenkapital und Aufsicht einigen. Dann erfolgte am 22. April 2009 die Verabschiedung vom EU-Parlament und am 10. November 2009 die Verabschiedung von den EU-Finanzministern.
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