Das Deckungskapital im Fall einer Todesfallleistung wird dadurch finanziert, dass der Versicherer das Todesfallrisiko bei der Beitrags- und Tarifkalkulation zugrunde legt, was bei der Risiko- sowie auch bei der gemischten Lebensversicherung gemacht wird. Bei diesen Versicherungen, wie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, bleibt der sogenannte Risikobeitrag über die gesamte Laufzeit gleich. Zu Beginn der Versicherungslaufzeit wird daher bei der Kalkulation dieser Beiträge der Risikobetrag höher ausfallen, als die Deckung des Todesfallrisikos in den ersten Jahren benötigt. Durch die „Überzahlung“ der Risikobeiträge und deren Verzinsung ist es möglich, die im Laufe der Jahre zu niedrig werdenden Risikobeiträge mit den früheren zu verrechnen.
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