Bei einer Lebensversicherung unterscheidet man zwischen Brutto- und Nettobeitrag. Dabei beinhaltet der Bruttobeitrag alle kalkulatorischen Kostenzuschläge, die abgezogen werden, um den Beitrag zu erreichen, der für die Deckung der Versicherungsleistungen benötigt wird. Aus diesem Nettobeitrag werden dann über die Laufzeit u.a. die Versicherungssumme bei kapitalbildenden Lebensversicherungen gebildet. Zum Beitrag, der vertraglich festgelegt wird, kann noch ein fest eingerechneter Stückkostenzuschlag und Ratenzuschläge hinzukommen, die sich aus der oben bereits erwähnten Zahlung in kurzen Perioden ergeben.
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