Die Höhe des Garantiezinses, die jährlich neu festgelegt werden kann, orientiert sich am arithmetischen Mittel zehnjähriger Staatsanleihen in Deutschland und darf maximal 60% dieser durchschnittlichen Rendite ausmachen. Über die Höhe des Garantiezinses entscheidet das Bundesfinanzministerium als die zuständige Aufsichtsbehörde der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Bei der Berechnung der garantierten Versicherungssumme werden die Kosten für den Todesfallschutz und die Betriebs- und Verwaltungskosten nicht berücksichtigt, da sich der Garantiezins der Lebensversicherung nur auf den Sparanteil der Beitragszahlungen bezieht.
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