Der Versicherungsaufsicht unterstehen folgende Einrichtungen:
Ausgenommen davon sind Versicherungsunternehmen, die nur in einem einzigen Bundesland tätig sind und kleinere Versicherer, die wirtschaftlich eher eine geringere Bedeutung haben. Für diese Unternehmen ist dann die Landesaufsichtsbehörde zuständig. Die BaFin gibt für die Versicherungsunternehmen, die Geschäfte aufnehmen oder aufrechterhalten möchten, die Zustimmung.