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Disagio bei Kreditgeschäften

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Das Disagio ist vergleichbar mit einem vorausbezahlten Zinssatz bei Kreditgeschäften. Der Auszahlungskurs wird durch das Abgeld berechnet und damit der Anteil eines Darlehensbetrages, der an den Kreditnehmer tatsächlich ausbezahlt wird. Genaugenommen erhält der Kreditnehmer nicht den vollständigen Kreditbetrag. 

Beispiel:Vereinbarte Kredithöhe 1.000,- € 

                                       Disagio 7 % 

                                       Ausbezahlter Kredit    930,- € 

Die zu zahlenden Zinsen werden aber immer auf den vollen Kreditbetrag in Höhe von 1.000,- € bezogen. Auch bei der Rückzahlung des Kredits muss der volle Betrag aufgebracht werden. Dabei sind der Rückzahlungsbetrag und der Auszahlungskurs immer getrennt voneinander zu betrachten. 

In der Senkung des Normalzinssatzes liegt ein Grund ein Disagio zu vereinbaren. Es ist eine Art im Voraus bezahlter Zins, damit die künftig zu zahlenden Raten etwas niedriger ausfallen. Das Disagio wird bei der Berechnung des Effektivzinssatzes entsprechend der Laufzeit auf die Zinsen verrechnet. Daher sind die Banken im Privatkundengeschäft dazu verpflichtet, einen anfänglichen effektiven Jahreszins anzugeben. 

Wer sich daher um einen Kredit bemüht, sollte den Bedarf genau kalkulieren, um evtl. wegen dem Disagio verbundenen Abschläge einen höheren Kreditbetrag auswählen zu können.  

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