Von einer Globalzession wird gesprochen, wenn alle entstandenen Forderungen pauschal an einen Zessionar abgetreten werden. Es werden keine einzelnen Forderungen genannt. Die Beweislast beim Zedent fällt hierbei weg. Forderungen, die sich zeitlich oder räumlich unterscheiden lassen, werden in der Praxis häufig abgetreten, z.B. Forderungen eines Geschäftsbereichs oder einer bestimmten Rechnungsperiode.
Bei einer Mantelzession werden fortwährend Forderungen von dem Schuldner an den Zessionar abtreten. Hier sind Einzelbenennungen von Forderungen anzugeben, damit die Wirksamkeit einer Forderungsabtretung gewährleistet werden kann. Das kann z.B. durch Rechnungskopien erfolgen. Die Höhe einer Zession wird gemäß Forderungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlages berechnet.
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