






Ein LV Widerruf ist grundsätzlich bei allen Lebens- und Rentenversicherungen möglich, die zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurden. Auch gekündigte oder ausgezahlte Verträge können den Widerruf in Anspruch nehmen.
Ein Widerruf der Skandia-Verträge ist ausgeschlossen, wenn es sich dabei um Verträge der betrieblichen Altersvorsorge, Riester-Rente und Rürup-Renten handelt. Bei Risikolebensversicherungen lohnt sich der Widerruf nicht.



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