Ein LV Widerruf ist grundsätzlich bei allen Lebens- und Rentenversicherungen möglich, die zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurden. Auch gekündigte oder ausgezahlte Verträge können den Widerruf in Anspruch nehmen.
Ein Widerruf der Skandia-Verträge ist ausgeschlossen, wenn es sich dabei um Verträge der betrieblichen Altersvorsorge, Riester-Rente und Rürup-Renten handelt. Bei Risikolebensversicherungen lohnt sich der Widerruf nicht.