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Muss ich Altersvorsorge im Rentenalter versteuern

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
2. August 2019

Während des Erwerbslebens sind Steuerzahlungen auf das Einkommen normal. Aber wie verhält es sich im Rentenalter? Ist die Altersvorsorge steuerfrei oder gibt es Freibeträge? Grundsätzlich gilt, wer seine Altersvorsorge plant, muss auch die Steuer berücksichtigen.

Das 3-Schichtsystem der Altersvorsorge

Altersvorsorge ist in Deutschland in drei Schichten unterteilt. Jede Schicht ist ein Baustein für das Rentenalter und unterliegt eigenen steuerlichen Bedingungen. Alle drei Schichten ergeben im Versicherungsbereich eine Grundsäule der Gesamtversorgung.

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Schicht 1 – entspricht den gesetzlichen Systemen: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung (Versorgungswerke), landwirtschaftliche Alterskasse und Basisrenten (Rüruprente).
Schicht 2 – entspricht staatlich organisierte Altersvorsorge: Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Riester-Rente.
Schicht 3 –gilt als private Altersvorsorge: Private Kapital- und Rentenversicherung, welche nicht zwingen für die Altersvorsorge sein müssten.

Die steuerliche Situation im Rentenalter

Im Rentenalter ist das Einkommen bis zu einer Freigrenze steuerfrei. Im Jahr 2019 liegt die Freigrenze für Ledige bei 9.168 Euro und für Verheiratete bei 18.336 Euro. Diese Grenze erhöht sich jährlich um ca. 2%. Das bedeutet, dass für Ledige die 2040 in Rente gehen, der Freibetrag bei ca. 13.896 Euro liegen wird. Für Verheiratete bei 27,791 Euro. Jedes Einkommen bis zu diesen Werten sind steuerfrei. 
Der Freibetrag steigt jährlich um ca. 2%. Anhand folgender Tabelle können Sie Ihren fiktiven Freibetrag ablesen, wenn Sie in den Ruhestand gehen:

JahrLedigeVerheirate
20199.168 €18.336 €
20239.924 €19.847 €
202710.742 €21.484 €
203111.627 €23.254 €
203512.586 €25.171 €
203913.623 €27.246 €
204314.746 €29.492 €
204715.962 €31.923 €

Fiktive Hochrechnungen Freibetrag bis 2049

Welche Steuervorteile habe ich im Rentenalter?

Sonderausgaben: Dazu gehören die Beiträge zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung. Die Beiträge der gesetzlichen Kasse können zu 100% angerechnet werden. In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge als Richtwert zu 80% angerechnet. Die tatsächliche Höhe ist abhängig vom Leistungsniveau. 
Außergewöhnliche Belastungen: Dazu können Arzt- und Medikamentenrechnungen gehören. Aber auch Pflegeheim oder Beerdigungskosten.
Werbekosten: Gewerkschaftsbeiträge, Kosten für Renten- und Versicherungsberater. 
Behinderten-Pauschbetrag: Für behinderte Rentner gibt es einen zusätzlichen Freibetrag
Altersentlastungsbeitrag: Der Altersentlastungsbeitrag ist im ESTG § 24 geregelt und entfällt bis 2040. Deshalb erwähne ich diese Option am Rande.

Ernsthaft relevant sind die Sonderausgaben. Wer 800 Euro für seinen PKV-Beitrag zahlt, kann ca. 640 Euro monatlich absetzen. Damit hat der Ledige im Jahr 2040 einen Freibetrag von 7.680 + 13.896  = 21.576 Euro. Ein Ehepaar entsprechend mehr, weil auch die Krankenversicherung des Partners dazu zählt. Damit ist ein Einkommen für den Ledigen von monatlich 1.789 Euro steuerfrei.

Dieser Wert ist insbesondere für Kleinstgewerbebetreiber, Freelancer oder Selbstständige und Unternehmer interessant. Diese Menschen haben häufig kaum Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und können deshalb gut über die Schicht 1, Basisrente / Rürup, eine steuerfreie Altersvorsorge aufbauen.

Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung?

Die einfachste Berechnungsmethode der Rentehöhe hat der Wirtschaftsjournalist Markus Rieksmeier entwickelt. Mit der „Rente auf dem Bierdeckel“ lässt sich ordentlich die möglich Rentenleistung prognostizieren.

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Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen gerne weiter.

Gerade Arbeitnehmer werden den Freibetrag durch die gesetzliche Rentenversicherung schnell erreichen. Deshalb ist für Arbeitnehmer die steuerliche Situation im Rentenalter eine andere. Häufig nutzen Verkäufer die steuerliche Absetzbarkeit einer Basisrente (Rüruprente) als Verkaufsargument. Doch die Basisrente muss ab 2040 zu 100% im Rentenalter versteuert werden. Wird der Freibetrag überschritten, ist damit die gesamte Rentenleistungensteuerpflichtig. 
Wenn Steuern abzuführen sind, sinkt die Rentenhöhe. Es entsteht eine Unterversorgung. Der Steuersatz ist abhängig vom Gesamteinkommen. Es ist daher sinnvoll, die Versorgung im Alter auch aus steuerlicher Sicht zu planen und verschiedene Schichten zu mischen. Dadurch ergeben sich zusätzliche steuerliche Vorteile.
Viele Kunden haben Vertragskombination abgeschlossen, welche im Rentenalter steuerpflichtig werden. Gerade Arbeitnehmer sollten etwas mehr Flexibilität einplanen. Eine genaue Planung kann die Zahlbeiträge senken und führt zu einer bessern Versorgung im Ruhestand. 
Schicht 3 Produkte sind im Rentenalter vermindert zu versteuern. Diese Produkte unterliegen der Ertragsanteilbesteuerung und sind bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren mit 20% der Rentenleistung zu versteuern. Wer 1.000 Euro Rente aus der Anlage erhält, muss nur 200 Euro versteuern.

Welche Lösung ist für Sie im Rentenalter richtig?

Der beste Weg ist, sich tatsächlich und ernsthaft mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Die Antworten auf folgende Fragen helfen weiter:

  • Welches Einkommen brauche ich im Rentenalter?
  • Welche Altersvorsorgebausteine habe ich bereits?
  • Welchen Ertrag bringen meine Lösungen?

Daraus ergibt sich ein Gesamtbild und diese Bild ist wichtig für Sie. Weder zu viel noch zu wenig ist richtig. 
Gerne helfen wir bei der Analyse der Situation.