Üblicherweise setzt sich die Ablaufleistung aus einem garantierten und einem nicht garantierten Anteil zusammen. Der vertraglich festgelegte garantierte Anteil wird aus den eingezahlten Beiträgen abzgl. der Versicherungskosten berechnet und mit dem garantierten Zinssatz verzinst. Der nicht garantierte Anteil besteht aus der Gewinnbeteiligung des Versicherers. Beide Teile zusammen ergeben dann die prognostizierte Ablaufleistung. Laufende Überschussanteile werden dem Versicherungskonto gutgeschrieben und gelten dann als sicher. Die Schlussüberschüsse, sofern sie vorhanden sind, werden erst nach Ablauf der Lebensversicherung gutgeschrieben, da sie bis dahin noch erheblichen Schwankungen unterliegen können.
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