Bestimmte Daten für eine Bonitätsprüfung können von Unternehmen bei der Auskunftei angefordert werden. Dafür ist aber ein berechtigtes Interesse vom anfragenden Unternehmen glaubhaft darzulegen, damit den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gerecht wird. Die Auskunftei ist zu stichprobenweise Überprüfung des Interesses berechtigt, wenn dafür alle Voraussetzungen gegeben sind. Damit soll ein Missbrauch von personenbezogenen Daten verhindert werden.
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