Wenn der Versicherte vor der Beendigung des Versicherungsvertrages verstirbt, wird der an den Versicherungsnehmer bezahlte Kaufpreis nachträglich erhöht. Dadurch entsteht eine Differenz zwischen der nachträglichen Kaufpreiserhöhung und die vom Versicherer ausgezahlte Todesfallleistung. Vor Abzug der Todesfallleistung wird der Kaufpreis um einen gewissen Aufwand verzinst, damit verschiedene Kosten bezahlt werden können. Bis zum Ende der regulären Laufzeit verbraucht sich dadurch die Kaufpreiserhöhung. Wenn also der Todesfall schon kurz nach dem Verkauf der Lebensversicherung eintritt, ist der Erhöhungsbetrag deutlich höher als wenn der Todesfall erst zum Ende der Laufzeit eintritt. Der so ggf. berechnete positive Betrag wird an den ursprünglichen Versicherungsnehmer oder an dessen Hinterbliebene ausgezahlt. Dadurch bleibt dem Versicherungsnehmer ein Todesfallschutz erhalten.
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