Das Prinzip einer verbundenen Risikolebensversicherung ist relativ einfach. Die Risikolebensversicherung wird als Partnervertrag mit zwei versicherten Personen abgeschlossen. Wenn der eine Partner verstirbt, bekommt der andere die Versicherungssumme ausbezahlt. Solche Versicherungen kommen auch unter Geschäftspartner vor, wenn sich zwei Gesellschafter eines Unternehmens gegenseitig absichern, um den Betrieb am Laufen zu halten, auch wenn ein Gesellschafter verstirbt. Wenn zwei Geschäftspartner in unterschiedlichen Unternehmen arbeiten, kann durch eine verbundene Risikolebensversicherung z.B. ein gemeinsames Projekt abgesichert werden.
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