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Wie entsteht eine Überschussbeteiligung? Wie wird sie verwendet?

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Bevor die Überschüsse an die Kunden weitergereicht werden können, müssen sie erstmal erwirtschaftet werden. Dies ist abhängig von der Anlagepolitik und –strategie des Versicherungsunternehmens und von der wirtschaftlichen Entwicklung. Üblicherweise werden die Überschüsse über den handelsrechtlichen Jahresabschluss nachweislich festgestellt. Welcher Gewinnanteil dann als Beteiligung an die Versicherungsnehmer weitergereicht wird, entscheidet der Versicherer. Auch hier sind strenge Regeln zu beachten. Der Versicherer kann zu jedem Vertrag die Überschüsse direkt zuordnen, aber auch Rücklagen zur Stabilisierung zukünftiger Überschussbeteiligungen bilden. Bei der direkten Zuordnung von Überschüssen zu einem jeweiligen Vertrag, wird der relative Anteil nach dem Verursachungsprinzip ermittelt, der dem jeweiligen Vertrag gutgeschrieben wird. Dieser Anteil wird dann dem bisher angesammelten Vermögen hinzugefügt.  

Der Versicherungsnehmer hat, unabhängig von der Anlagestrategie des Versicherers, die Möglichkeit je nach vertraglicher Gestaltung festzulegen, ob das angesparte Kapital im Lebensversicherungsvertrag direkt in Fonds investiert oder verzinslich angelegt werden soll. Die Schlussauszahlung einer ablaufenden Lebensversicherung beinhaltet die angesparten Beiträge zzgl. der erwirtschafteten Überschussbeteiligung im Laufe der Jahre, sowie weitere Verträge. Als Alternative gibt es die Verrechnung, die wie folgt beschrieben wird. 

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