Die eingezahlten Beiträge bis zur Kündigung bilden die Basis des Rückkaufwertes. Davon werden noch sämtliche Kosten, z.B. Provisionen und Abschlusskosten, abgezogen. Früher ist danach nicht mehr viel übriggeblieben und bei jungen Policen kam es vor, dass der Rückkaufswert negativ war. Durch den Gesetzgeber ist im vergangenen Jahr beschlossen worden, das der Rückkaufswert mindestens 50% der eingezahlten Beiträge betragen muss. Unter Berücksichtigung einer Verjährungsfrist von drei Jahren, gilt dies auch rückwirkend.
Die Versicherer müssen in ihren Schreiben immer den aktuellen Rückkaufswert ausweisen. Dazu kommt, dass die Stornogebühr einen noch immer heftig umstrittener Kostenfaktor darstellt.
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