Bevor ein Arbeitgeber eine Gruppenversicherung abschließen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die versicherten Personen müssen als Arbeitnehmer dem Unternehmen angehören und werden nach objektiven Merkmalen, z.B. Alter, ausgewählt. Meistens ist auch eine Mindestanzahl an versicherten Personen notwendig, um den Gruppentarif abschließen zu können. Dazu ist meistens auch eine Beteiligung innerhalb der ausgewählten Gruppe an versicherten Personen zu mindestens 90% notwendig, sonst kann der Gruppentarif nicht vergeben werden. Beim Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen und der Gruppe der versicherten Personen muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter aus dem Gruppenversicherungsvertrag abmelden. Wenn Familienmitglieder beim ausscheidenden Arbeitnehmer mitversichert sind, endet auch deren Versicherungsschutz.
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