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Wichtige Inhalte des VVG

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Eine wichtige Neuerung des Versicherungsvertragsgesetztes im Jahr 2008 betrifft die vorzeitige Auflösung von einem Versicherungsvertrag über die Lebensversicherung. Auch das Recht auf Widerruf wurde durch das neue VVG geändert. Ab 2008 können Kunden einen Lebensversicherungsvertrag innerhalb von 30 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Dabei wurde auch die Pflicht zu einer ausführlichen Beratung durch die Versicherer und deren Vermittler festgelegt. Wenn eine solche Beratung nicht durchgeführt wird, kann der Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Dokumentation des Beratungsgesprächs dient dem geforderten Nachweis. 

Werden vom Versicherungsunternehmen Angaben zur künftigen Überschussbeteiligung gemacht, müssen neben der Modellrechnung auch die Auszahlungen angegeben werden, die der Versicherungsnehmer in den kommenden Jahren unter normierten Bedingungen erwarten kann. Bei der Berechnung des Rückkaufwertes sind auch die Abschlusskosten, verteilt auf 5 Jahre, zu berücksichtigen. 

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