Nachweislich wird jeder vierte Angestellte und jeder fünfte Arbeiter vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Die gesundheitlichen Gründe können sowohl psychische oder auch physische Ursachen haben. Besonders Burn-Outs, Bandscheibenvorfälle und Unfallfolgen sind typische Beispiele für eine BU.
Die BU ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Berufsunfähigkeit, die sogenannte Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit. Bei der BU ist der bestimmte, meist der erlernte Beruf relevant, wobei bei der gesetzlichen Berufsunfähigkeit erst von Arbeitsunfähigkeit gesprochen wird, wenn der Arbeitnehmer überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben kann. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Arbeitnehmer eine staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente bezahlt, die aber nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstil zu halten. Voraussetzung für diese Rente ist, dass der Arbeitnehmer nicht mehr als 3 Stunden pro Tag irgendeine geregelten Tätigkeit ausüben kann, das dann auch vom Arzt nachgewiesen werden muss. Für eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeit von 50% ausreichend, um die entsprechende BU-Rente zu bekommen. Bei dem Abschluss einer BU-Versicherung ist eine Gesundheitsprüfung zwingend erforderlich.
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