Bei einer Hausratversicherung schließen z.B die Eltern für den erwachsenen Nachwuchs den Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer ab. Der Nachwuchs ist der Bezugsberechtigte in der ersten eigenen Wohnung. Auch bei der Gestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann das Kind als Bezugsberechtigter im Vertrag eingetragen werden.
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