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Was ist eine arglistige Täuschung?

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Wenn der Versicherungsnehmer absichtlich unwahre Angaben macht, liegt eine arglistige Täuschung bzw. ein arglistiges Verhalten vor. Dabei ist davon auszugehen, dass das Versicherungsunternehmen den vorliegenden Vertrag nicht oder nicht in der gewünschten Form annehmen würde, wenn der Versicherer über die wahren Angaben informiert wäre. Bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann z.B. eine bestimmte Krankheit oder ein bestimmter Lebensumstand, die bewusst verschwiegen werden, als arglistige Täuschung gewertet werden.  

Ein langjähriger Raucher verschweigt zum Bespiel seine Nikotinsucht, um einen günstigeren Vertrag zu bekommen. Gerade bei Lebensversicherungen kann eine arglistige Täuschung zu erheblichen und auch ungerechtfertigten Vergünstigungen führen. Allerdings besteht für den Versicherungsnehmer die Gefahr, dass er im Leistungsfalle keine Auszahlung erhält, wenn die arglistige Täuschung im Nachhinein aufgedeckt wird. 

Der Versicherer muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme der arglistigen Täuschung eine Anfechtung des Versicherungsvertrages erklären. Dann ist das Versicherungsunternehmen nach § 21 Abs. 2 VVG nicht zur Leistung verpflichtet, wenn nachweislich eine arglistige Täuschung vorliegt. 

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