Wenn der Versicherungsnehmer absichtlich unwahre Angaben macht, liegt eine arglistige Täuschung bzw. ein arglistiges Verhalten vor. Dabei ist davon auszugehen, dass das Versicherungsunternehmen den vorliegenden Vertrag nicht oder nicht in der gewünschten Form annehmen würde, wenn der Versicherer über die wahren Angaben informiert wäre. Bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann z.B. eine bestimmte Krankheit oder ein bestimmter Lebensumstand, die bewusst verschwiegen werden, als arglistige Täuschung gewertet werden.
Ein langjähriger Raucher verschweigt zum Bespiel seine Nikotinsucht, um einen günstigeren Vertrag zu bekommen. Gerade bei Lebensversicherungen kann eine arglistige Täuschung zu erheblichen und auch ungerechtfertigten Vergünstigungen führen. Allerdings besteht für den Versicherungsnehmer die Gefahr, dass er im Leistungsfalle keine Auszahlung erhält, wenn die arglistige Täuschung im Nachhinein aufgedeckt wird.
Der Versicherer muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme der arglistigen Täuschung eine Anfechtung des Versicherungsvertrages erklären. Dann ist das Versicherungsunternehmen nach § 21 Abs. 2 VVG nicht zur Leistung verpflichtet, wenn nachweislich eine arglistige Täuschung vorliegt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen