Es gibt zwei auszahlungsrelevante Versicherungsfälle bei der Lebensversicherung. Das betrifft erstens das Ableben des Versicherungsnehmers und zweitens der Ablauf der Versicherung bzw. der Erlebensfall. In beiden Fällen kommt die Versicherungssumme zur Auszahlung, entweder an die Hinterbliebenen oder an den Versicherungsnehmer selbst.
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