Für die Risikoeinschätzung des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer ist die vorvertragliche Anzeigepflicht von großer Bedeutung. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, den Versicherer über alle relevanten Risikofaktoren aufzuklären, die für die Versicherung von Bedeutung sein können. Wird diese Anzeigepflicht durch das Verschweigen von bestimmten Lebensumständen verletzt, kann der Versicherer im Versicherungsfall die Leistung für den Versicherungsnehmer verweigern. Dafür ist zu berücksichtigen, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auch wirklich nach diesen Umständen fragt.
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