Die Auszahlung der Lebensversicherung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr steuerfrei, wobei die Besteuerung sich nur auf den Ertrag aus der Lebensversicherung bezieht. Hierbei handelt es sich um den Betrag, der über die Summe der eingezahlten Beiträge hinaus von der Versicherung ausbezahlt wird. Der Ertrag aus der Lebensversicherung wird komplett mit der Abgeltungssteuer mit 25% versteuert. Dieser Prozentsatz kann auf die Hälfte reduziert werden, wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre läuft und die Ablaufleistung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers ausbezahlt wird.
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