Zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer wird ein Versicherungsvertrag geschlossen. Dessen Inhalt ist das Versicherungsverhältnis, in dem dem Versicherungsnehmer gegen Entgelt eine bestimmte Leistung zugesichert wird, sobald ein vertraglich festgehaltener Versicherungsfall eintritt. Bei Lebensversicherungen sind das der Todesfall oder das Erreichen des vereinbarten Vertragsendes. Für die Ausgestaltung eines Versicherungsvertrages werden in Deutschland die Kriterien hierfür durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt.