Dazu enthält die Police einer Lebensversicherung noch weitere spezielle Daten. Es ist z.B. der garantierte Rückkaufswert bzw. dessen Berechnung in der Police festgeschrieben, auf den der Versicherte einen Anspruch hat, wenn er den Vertrag kündigen möchte.
Durch die bloße Übergabe von Versicherungspolicen an einen Dritten findet noch keine Übertragung der Rechte aus einer Lebensversicherung statt. Es muss dabei ein Abtretungsvertrag geschlossen werden, in dem die Übergabe geregelt ist. Dazu ist auch eine Anzeige der Abtretung an den Versicherer notwendig.
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