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Verpflichtung gegenüber dem Kunden und Maklervertrag

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Wichtig ist dabei, dass der Versicherungsmakler sich gegenüber dem Kunden und nicht einer bestimmten Versicherungsgesellschaft verpflichtet. Im Vergleich zum Versicherungsvertreter handelt der Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines einzelnen Auftraggebers und ist dabei auch nicht an die Angebote von nur einem Versicherungsunternehmen gebunden. Der Maklervertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Makler. Dabei muss der Makler nach aktuellem Recht die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden und die dafür gemachten Vorschläge schriftliche dokumentieren. 

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