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Verpfändung

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Durch die Verpfändung bekommt der Sicherungsnehmer, auch Gläubiger, zur Absicherung einer Forderung das Recht eingeräumt, eine Sache zu verwerten, falls die entsprechende Forderung nicht rechtzeitig ausgeglichen wird. Auf bewegliche Sachen, wie z.B. eine kapitalbildende Lebensversicherung, kann das Pfandrecht bestellt werden. Dabei entspricht die Pfandhöhe dem aktuellen Rückkaufswert, den der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung ausbezahlt bekommen würde. 

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