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Verpfändung und Abtretung gegenüber der Bank zur Kreditsicherung

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Die Bank gewährt meist ein Kredit in Höhe von 80-90% des aktuellen Rückkaufwertes, wenn eine Lebensversicherung gegenüber der Bank verpfändet werden soll. Dabei muss auch der Versicherer über die Verpfändung informiert werden, damit sie auch wirksam werden kann. Die Bank wird die Versicherung kündigen und den Rückkaufswert in Anspruch nehmen, wenn der Pfandgläubiger die Forderungen nicht rechtzeitig ausgleicht. Hier sei noch die Abtretung einer Versicherung erwähnt, was bei den Banken öfters als eine Verpfändung eingesetzt wird. Hierbei wird eine notwendige Sicherungsabrede getroffen, damit die Bank nicht den Vertrag, auch ohne einen vorliegenden Forderungsausfall, kündigen kann. Dadurch wird sichtbar, dass eine Abtretung, im Vergleich zur Verpfändung, auch ohne das Bestehen einer Forderung wirksam werden kann 

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