Bei einer Kündigung einer Lebensversicherung werden alle Rechte aus Versicherungspolicen gelöscht. Bei einem Verkauf der Police kann dagegen ein Todesfallschutz bestehen bleiben, der sich aber um die bereits ausgezahlten Beiträge inkl. Zinsen verringert. Im Vergleich zur Kündigung erreicht der Policen-Verkauf einen rund 15% höheren Ertrag. Auch ein Policendarlehen ist als Alternative zum Verkauf möglich. Hier besteht die Versicherung weiter und dient nur als Kreditsicherheit.
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