Eine verbundene Risikolebensversicherung ist die dritte Art dieses Versicherungstyps. Neben der klassischen und der fallenden Variante wird sie auch als Versicherung auf verbundene Leben bezeichnet. Es ist keine kapitalbildende Lebensversicherung, so dass nach Vertragsablauf kein Kapital ausgezahlt wird. Hier ist nur der Todesfall abgesichert. Dadurch ist ersichtlich, dass es sich hier um einen Hinterbliebenenschutz handelt.
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