Für zukünftig abgeschlossene Versicherungsverträge gilt immer der aktuell gültige Garantiezins. Im Jahr 1994 abgeschlossene Versicherungsverträge haben einen Garantiezins in Höhe von 4%. Altverträge mit einem festgeschriebenen Garantiezins sind von Veränderungen des Garantiezinses nicht betroffen. Neuverträge werden mit dem aktuellen Garantiezins abgeschlossen, der derzeit weitaus geringer ist, als noch in den neunziger Jahren.
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