Ein wichtiger Unterschied der Direktversicherung gegenüber der privat abgeschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherung ist wie folgt:
Wenn die Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung abgeschlossen wird, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht vor Erreichen des Rentenalters einseitig über das Kapital verfügen. Diese Lebensversicherung kann nicht wie eine normale Lebensversicherung gekündigt, beliehen, abgetreten oder verpfändet werden. Der Vertrag kann nur beitragsfrei gestellt werden, falls es die finanzielle Situation erforderlich macht.