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Todesfallversicherung

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Bei jeder Lebensversicherung ist der Todesfallschutz ein wichtiger Bestandteil, bei einer Risikolebensversicherung ist der Todesfallschutz sogar der Hauptgrund für einen Abschluss. 

Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung ist neben dem Vermögensaufbau der Todesfallschutz ein wichtiges Merkmal. Wer den Vermögensaufbau nicht benötigt, kann über eine Risikolebensversicherung das Todesfallrisiko alleine absichern. Die Todesfallleistung kommt dann nur zum Tragen, wenn die versicherte Person verstirbt. Die Todesfallsumme wird dann an den Bezugsberechtigten, meistens die Hinterbliebenen, ausbezahlt. Durch die eingezahlten Beiträge werden Überschüsse erwirtschaftet, so dass sich die Todesfallleistung innerhalb der Vertragslaufzeit erhöhen kann. Eine andere Alternative ist, dass die Überschüsse mit den Prämien verrechnet werden und dadurch nur geringere Prämien bezahlt werden müssen. Das Niveau der Prämie einer Risikolebensversicherung ist naturgemäß weit geringer, als bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Hier fällt der Sparanteil für die Kapitalbildung weg. 

Bei der Todesfallversicherung wird die Versicherungssumme vertraglich vereinbart, die dann in erster Linie zum Schutz der Familie bzw. der Hinterbliebenen dient. Wenn der Versicherungsnehmer der Alleinverdiener ist, kommt dieser Todesfallleistung eine große Bedeutung zu. 

In der Regel erfolgt vor dem Abschluss einer Lebensversicherung mit Todesfallabsicherung  eine Gesundheitsprüfung. Dadurch soll das Risiko für den Versicherer eingeschätzt werden. Hierbei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, z.B. zahlt ein Raucher höhere Prämien als Nichtraucher. Auch ein gefährlicher Beruf kann sich in erhöhten Prämien niederschlagen oder sogar den Abschluss komplett verhindern.

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