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Steuerliche Behandlung von Aufwendungen zur Altersvorsorge

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Jedes Jahr kann von den Aufwendungen für die Altersvorsorge ein bestimmter Anteil steuerlich geltend gemacht werden. Der absetzbare Anteil lag 2013 bei 76 Prozent, im Jahr 2014 bei 78 Prozent. Bei der Basisversorgung können die Beiträge bis 2025 schrittweise auf volle 100 Prozent abgesetzt werden. Zu den Aufwendungen für Altersvorsorge gehören Beiträge zur gesetzlichen und zur privaten Rentenversicherung. Dazu gehören folgende Versicherungsprodukte: Riester-Rente, Rürup-Rente (freiwillige kapitalgedeckte Altersvorsorge) und der Aufbau einer Anwartschaft zur betrieblichen Altersversorgung.  

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