Sonderausgaben sind Aufwendungen, die im Rahmen des Einkommenssteuergesetzes weder Betriebsausgaben, noch Werbungskosten sind. Hierbei werden Vorsorgemaßnahmen erfasst, wie sie z.B. bei einer Lebensversicherung geleistet werden. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung erfüllt sein, um einen Sonderabgabenabzug geltend zu machen.
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