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Solidaritätszuschlag-Berechnung

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Der Solidaritätszuschlag kommt bei der Lebensversicherung in Verbindung mit der Kapitalertragssteuer zum Tragen. Diese Abgeltungssteuer beträgt 25 % des Kapitalertrags für Verträge, die nach dem 1. Januar 2005 steuerpflichtig abgeschlossen worden sind. 

Die Berechnung des Solidaritätszuschlags erfolgt über den Betrag, der den 25% der Einkünfte entspricht.  

Bsp.: Kapitalertrag10.000 Euro 

           25% Abgeltungssteuer: 2.500 Euro 

           davon 5,5% Soli: 137,50 Euro 

                     > Gesamtabgaben: 2.637,50 Euro 

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