Der Solidaritätszuschlag, der ergänzend zur Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer und Einkommenssteuer erhoben wird, wird auch als „Soli“ bezeichnet und macht 5,5 Prozent des jeweiligen Steuerbetrages aus.
Der Solidaritätszuschlag, der ergänzend zur Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer und Einkommenssteuer erhoben wird, wird auch als „Soli“ bezeichnet und macht 5,5 Prozent des jeweiligen Steuerbetrages aus.