Die Abtretung von Forderungen, die der Absicherung von Waren- oder Barkrediten dient, nennt man Sicherungsabtretung. Es wird hierbei zunächst eine Sicherungsabrede getroffen, bei der sich der Zessionar (Sicherungsnehmer) im Innenverhältnis dazu verpflichtet, die Forderung nur im Sicherungsfall zu verwerten. Wenn der Kredit vom Zedenten zurückgezahlt wurde, muss die Forderung rückabgetreten werden. Hier kann auch eine Globalzession vereinbart werden, bei der alle Forderungen des Zedenten gegenüber Drittschuldner abgetreten werden. Dieses Vorgehen wird in der Praxis meistens in der Form einer stillen Zession durchgeführt. Der Zedent tritt dabei die Forderung ab, wird aber gleichzeitig zu deren Einziehung vom Zessionar ermächtigt.
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